Die nächste Veranstaltung des Bremer Arbeitskreises Sozialrecht:

Die ursprünglich auf den 24.5.2023 angesetzte Veranstaltung findet am 16.8.2023 statt. Der Bremer Arbeitskreis Sozialrecht, die Arbeitnehmerkammer Bremen und die Hochschule Bremen laden zu einem Vortrag ein:

Christian König, Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Zweigstelle Bremen:

„Der Zugang von EU-Ausländer:innen

zu Grundsicherungsleistungen“

 

Programm:

Begrüßung: Frau Kaarina Hauer, Abteilungsleiterin Rechtsberatung und Rechtspolitik bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

Einführung und Vorstellung des Referenten: Frau Prof. Dr. Corinna Grühn, Hochschule Bremen

Fachvortrag: Richter am LSG Christian König.

Der Vortrag gibt einen Überblick über die höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Berechtigung von EU-Ausländer:innen, während ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland Grundsicherungsleistungen zu beziehen, sowie einen Ausblick auf noch nicht höchstrichterlich geklärte Fragen. Insbesondere soll dabei auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Leistungsberechtigung von solchen EU-Ausländer:innen eingegangen werden, die als freizügigkeitsberechtigte Arbeitnehmer:innen oder Selbständige Leistungen in Anspruch nehmen wollen.

Kooperationsveranstaltung des Bremer Arbeitskreises Sozialrecht, der Arbeitnehmerkammer Bremen und der Hochschule Bremen.

Ort und Zeit: Arbeitnehmerkammer Bremen, Kultursaal, Bürgerst. 1, 28195 Bremen, am 16.8.2023, 17:00 bis 19:00 Uhr

Die Veranstaltung ist wie immer kostenlos.

Auf Wunsch kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

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Die Veranstaltung mit Christian König in der Arbeitnehmerkammer am 24.5.2023 muss krankheitsbedingt verschoben werden. Sobald ein Ersatztermin gefunden ist, wird dies hier bekannt gemacht.

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Der Bremer Arbeitskreis Sozialrecht, die Arbeitnehmerkammer Bremen und die Hochschule Bremen laden zu einem Vortrag ein:

 

Christian König, Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Zweigstelle Bremen:

„Der Zugang von EU-Ausländer:innen

zu Grundsicherungsleistungen“

 

Programm:

Begrüßung: Frau Kaarina Hauer, Abteilungsleiterin Rechtsberatung und Rechtspolitik bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

Einführung und Vorstellung des Referenten: Frau Prof. Dr. Corinna Grühn, Hochschule Bremen

Fachvortrag: Richter am LSG Christian König.

 

Der Vortrag gibt einen Überblick über die höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Berechtigung von EU-Ausländer:innen, während ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland Grundsicherungsleistungen zu beziehen, sowie einen Ausblick auf noch nicht höchstrichterlich geklärte Fragen. Insbesondere soll dabei auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Leistungsberechtigung von solchen EU-Ausländer:innen eingegangen werden, die als freizügigkeitsberechtigte Arbeitnehmer:innen oder Selbständige Leistungen in Anspruch nehmen wollen.

 

Kooperationsveranstaltung des Bremer Arbeitskreises Sozialrecht, der Arbeitnehmerkammer Bremen und der Hochschule Bremen.

Ort und Zeit: Arbeitnehmerkammer Bremen, Kultursaal, Bürgerst. 1, 28195 Bremen, am 24.5.2023, 17:00 bis 19:00 Uhr

Die Veranstaltung ist wie immer kostenlos.

Auf Wunsch kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

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Vorankündigung:

Christian König, Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Zweigstelle Bremen:

„Der Zugang von EU-Ausländer:innen zu Grundsicherungsleistungen“

Der Vortrag gibt einen Überblick über die höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Berechtigung von EU-Ausländer:innen, während ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland Grundsicherungsleistungen zu beziehen, sowie einen Ausblick auf noch nicht höchstrichterlich geklärte Fragen. Insbesondere soll dabei auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Leistungsberechtigung von solchen EU-Ausländer:innen eingegangen werden, die als freizügigkeitsberechtigte Arbeitnehmer:innen oder Selbständige Leistungen in Anspruch nehmen wollen.

Kooperationsveranstaltung des Arbeitskreises Sozialrecht, der Arbeitnehmerkammer Bremen und der Hochschule Bremen.

Ort: Arbeitnehmerkammer Bremen, Kultursaal, Bürgerst. 1, 28195 Bremen,

am 24.5.2023, 17:00 bis 19:00 Uhr

Die Veranstaltung ist wie immer kostenlos. Auf Wunsch kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

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Die Hochschule Bremen- Studiengang Soziale Arbeit, der Bremer Arbeitskreis Sozialrecht und die Arbeitnehmerkammer Bremen laden ein:

„HARTZ IV- Bürgergeld – und nun?

Input und Austausch

zur SGB II-Reform 2023“

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung

Haus der Wissenschaft, kleiner Saal, Mi, 07.12.2022 17.30-19:00 h

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (geregelt im Sozialgesetzbuch II, „HARTZ IV“) wird zum 01.01.2023 zum Bürgergeld. Ein Kooperationsplan wird die Eingliederungsvereinbarung ablösen, der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft, die Aus- und Weiterbildung deutlich in den Vordergrund treten und was ist eigentlich aus „Vertrauenszeit“, „Karenzzeit“ und „Schonvermögen“ im Gesetzgebungsverfahren geworden? Ganz zu schweigen von der Regelsatzerhöhung. Diesen Fragen wird in dieser Veranstaltung nachgegangen und diese kritisch beleuchtet.

Referentinnen:

Prof. Dr. jur. Corinna Grühn, Hochschule Bremen

Regine Geraedts, Arbeitnehmerkammer Bremen

Eine Veranstaltung der Hochschule Bremen- Studiengang Soziale Arbeit, des Bremer Arbeitskreises Sozialrecht und der Arbeitnehmerkammer Bremen

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Auf Wunsch kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

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Vorankündigung:

„HARTZ IV- Bürgergeld – und nun?

Input und Austausch

zur SGB II-Reform 2023“

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung

Haus der Wissenschaft, kleiner Saal, Mi, 07.12.2022 17.30-19:00 h

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (geregelt im Sozialgesetzbuch II, landläufig „HARTZ IV“) wird aller Voraussicht nach zum 01.01.2023 in einigen wesentlichen Zügen verändert – und das nicht nur durch den neuen Namen „Bürgergeld“. Ein Kooperationsplan soll die Eingliederungsvereinbarung ablösen, der Vermittlungsvorrang soll abgeschafft werden, die Aus- und Weiterbildungsangebote deutlich in den Vordergrund treten, eine Vertrauenszeit soll geschaffen werden, in der keine Leistungsminderungen vorgenommen werden und auch eine Karenzzeit beim Vermögen und den Kosten der Unterkunft  sind geplant. Die Erhöhung des Regelsatzes mutet angesichts dieser scheinbar massiven Änderungen rechtlich beinahe nebensächlich an.  Das Reformvorhaben soll in dieser Veranstaltung dargestellt und kritisch beleuchtet werden.

 

Referentinnen:

Prof. Dr. jur. Corinna Grühn, Hochschule Bremen

Regine Geraedts, Arbeitnehmerkammer Bremen

 

Eine Veranstaltung der Hochschule Bremen- Studiengang Soziale Arbeit, des Bremer Arbeitskreises Sozialrecht und der Arbeitnehmerkammer Bremen

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Auf Wunsch kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

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Der Bremer Arbeitskreis Sozialrecht und die Arbeitnehmerkammer Bremen laden ein:

Vortrag von Richter am Bundessozialgericht Dr. Björn Harich am 20.9.2021:

„Zukunftsmodell Kindergrundsicherung?“

Die Leistungen für Familien und Kinder in Deutschland gelten als intransparent, relativ teuer und nicht zuletzt sozialpolitisch ungerecht. Kompliziert ist das Zusammenspiel steuer-, sozial- und unterhaltsrechtlicher Regelungen. Kritisiert werden außerdem die Vielzahl kinder- und familienbezogener Geldleistungen und deren teilweise inkonsistenten Wechselwirkungen. Aus diesem Grund hat in den letzten Jahren eine Diskussion unter dem Stichwort „Kindergrundsicherung“ an Fahrt aufgenommen. Ziel der Bestrebungen ist es, die zentralen kindbezogenen Leistungen in einer einzigen Leistung zu bündeln. Dabei gehen die Vorstellungen weit auseinander, wie genau der materielle Bedarf bzw. die Bedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen ermittelt werden muss. Es ist absehbar, dass eine Reform des Leistungsausgleichs für Familien auf Bundesebene eine zentrale Herausforderung der nächsten Legislaturperiode sein wird (siehe auch im Internet: https://www.arbeitnehmerkammer.de/veranstaltungen/veranstaltungen-details/zukunftsmodell-kindergrundsicherung.html ).

Wichtig in Coronazeiten:

  • Es gelten die 3-G-Regeln (geimpft, getestet oder genesen)
  • Die Veranstaltung findet unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes mit begrenzter Teilnehmerzahl statt. Eine vorherige Anmeldung ist daher erforderlich. Wir bitten daher um Anmeldung unter:

–        Sollte die Veranstaltung online stattfinden oder ausfallen, werden wir uns rechtzeitig bei Ihnen melden. Bitte informieren Sie sich auch auf der Website der Arbeitnehmerkammer über mögliche Änderungen.

 

Ort: Arbeitnehmerkammer Bremen, Kultursaal, Bürgerstraße 1, 28195 Bremen

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Auf Wunsch kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

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Vorankündigung:

Montag, 20.09.2021, 17:00 – 18:30 Uhr, in der Arbeitnehmerkammer Bremen, Kultursaal

Vortrag von Richter am Bundesssozialgericht Dr. Björn Harich:

„Reform des Familienleistungsausgleichs aus sozialrechtlicher Sicht – Perspektive Kindergrundsicherung?“

Der deutsche Familienlasten- und -leistungsausgleich gilt als intransparent, teuer und nicht zuletzt sozialpolitisch ungerecht. Dies betrifft zum einen das komplizierte Zusammenspiel steuer-, sozial- und unterhaltsrechtlicher Regelungen. Zum anderen wird die Vielzahl kind- und familienbezogener Sozialleistungen mit ihren teilweise inkonsistenten Wechselwirkungen kritisiert. Aus diesem Grund hat in den letzten Jahren unter dem Schlagwort „Kindergrundsicherung“ eine gesellschaftliche Diskussion an Fahrt aufgenommen, alle oder jedenfalls möglichst viele kindbezogene Leistungen durch nur noch eine Leistung zu ersetzen, wobei die Vorstellungen über deren Bedarfs- und Bedürftigkeitsabhängigkeit weit auseinandergehen. Es ist absehbar, dass eine Reform des Familienleistungsausgleichs auf Bundesebene eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Legislaturperiode sein wird.

Gegenstand des Vortrags werden folgende Fragen sein:

  • Besteht aus sozialrechtlicher Sicht im Hinblick auf das derzeitige System Reformbedarf?
  • Welche Probleme bestehen zurzeit in der Schnittstelle zwischen SGB II, Kindergeld, Kinderzuschlag (§ 6a BKGG) sowie Wohngeldrecht (WoGG) und Unterhaltsvorschussrecht (UhVorschG)?
  • Wie wird im geltenden Recht der existenznotwendige Bedarf von Kindern und Jugendlichen bestimmt? Welche Kritikpunkte werden insoweit vorgebracht?
  • Welche (verfassungs-)rechtlichen Vorgaben sind bei einer Reform des Familienleistungsausgleichs zu beachten?
  • Wie „einfach“ und „pauschal“ kann eine Leistung sein, ohne das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu verletzen?

Kooperationsveranstaltung der Arbeitnehmerkammer Bremen und des Bremer Arbeitskreises Sozialrecht

Ablauf der Veranstaltung:

  • Begrüßung
  • Impulsvortrag, Thomas Schwarzer, Arbeitnehmerkammer (bis zu 15 min)
  • Vortrag
  • Diskussionsrunde

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Auf Wunsch kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

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21.11.2019, 17:00 – 18:30 Uhr:

Kooperationsveranstaltung der Arbeitnehmerkammer Bremen und des Arbeitskreises Sozialrecht, in der Arbeitnehmerkammer Bremen, Kultursaal

Vortrag von David Geduldig, Leiter des AVIB (Amt für Versorgung und Integration Bremen):

          „Das neue SGB XIV – Was lange währt, wird endlich gut!?!“

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Das Soziale Entschädigungsrecht steht unmittelbar vor Verabschiedung einer grundlegenden Reform. Während bisher wichtige Regelungen verstreut u.a. im Bundesversorgungsgesetz und im Opferentschädigungsgesetz enthalten sind, steht aktuell eine Neuordnung des Rechtsgebietes kurz vor dem Abschluss. Hierfür soll ein neues Sozialgesetzbuch (SGB), das 14. Buch des SGB, geschaffen werden. Die Reformbestrebungen sind u.a. auch durch den Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin – und die Folgen für die Opfer – erheblich beeinflusst worden. Jetzt liegt ein konkreter Gesetzentwurf vor, der große Veränderungen mit sich bringen wird. Der Referent wird folgende Fragen ansprechen:

–       Welche Verbesserungen für die Opfer von Gewalttaten und Terroropfern sind beabsichtigt?

–       Inwiefern ist geplant, psychische Gewalt (z.B. sog. Stalking) in den Schutz einzubeziehen?

–       Werden deutliche Rentenerhöhungen kommen?

–       Welche neuen Leistungen, insbesondere schnelle Hilfen wird es geben?

–       Was bedeutet die Neuordnung für die Verwaltung?

Im Anschluss an den Vortrag ist das Publikum herzlich zur Diskussion eingeladen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Auf Wunsch kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Donnerstag, 21.11.2019, 17:00

im Kultursaal der Arbeitnehmerkammer Bremen, Bürgerstr. 1, 28195 Bremen

Programm

  • Begrüßung
  • Vortrag von David Geduldig, Leiter des AVIB (Amt für Versorgung und Integration), Bremen
  • Diskussionsrunde

 

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Liebe Sozialrechts-Interessierte,

bitte vormerken: Am Do., 21.11.19, 17:00 Uhr, wird

David Geduldig, der Leiter des AVIB (Amt für Versorgung und Integration), Bremen,

einen Vortrag halten über

„Das neue SGB XIV“,

mit anschließender Diskussion. Zum SGB XIV und zur Diskussion z.B.: https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hubertus-heil-will-unglueckszahl-13-fuer-neues-sozialgesetzbuch-vermeiden-a-1247494.html. Der Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben.

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9.5.2019, 16:30 – 17:50 Uhr, Arbeitnehmerkammer Bremer, Kultursaal

Das Sozialrecht – unbekannt und komplex? Eine Übersicht über ein wichtiges Rechtsgebiet

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Mit dem Sozialrecht verbindet man – zu Unrecht – oft wenig spannende Debatten. Dabei betrifft es uns alle und zwar lebenslänglich, von der Entbindung bis zur Rente. Und die Fragen des Sozialrechts, über die in der Regel die Sozialgerichte entscheiden, sind nicht lebensfremd, sondern mitten aus dem Leben gegriffen. Zum Beispiel: Muss die Krankenkasse die Kosten für das Entfernen eines Tattoos zahlen? Wie sieht es mit Fettabsaugen aus? Schönheits-OP oder Kassenleistung? Sind die Juroren bei „Deutschland sucht den Superstar“ Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung und muss das Jobcenter die Anschaffungskosten eines iPads übernehmen, wenn ein Schüler dieses im Unterricht benötigt? 

Die Arbeitnehmerkammer Bremen lädt in Kooperation mit dem Arbeitskreis Sozialrecht zu einem Fachvortrag für Juristen ein, warum die Beschäftigung mit dem Sozialrecht lohnenswert ist. Herr Dr. Jörg Schnitzler, Direktor des Sozialgerichts Bremen, geht auf die Fragen der praktischen Bedeutung des Sozialrechts ein und gibt einen Überblick über dieses wichtige Rechtsgebiet.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Auf Wunsch kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

Donnerstag, 09. Mai 2019, 16:30 Uhr im Kultursaal der Arbeitnehmerkammer Bremen, Bürgerstr. 1, 28195 Bremen

Beginn:     16:30 Uhr – Begrüßung durch Kaarina Hauer, Leiterin der Rechtspolitik und -beratung der Arbeitnehmerkammer

16:40 Uhr         Das Sozialrecht – unbekannt und komplex? – Eine Übersicht über ein wichtiges Rechtsgebiet

Ein Vortrag von Herrn Dr. Jörg Schnitzler, LL.M. Eur., Direktor des Sozialgerichts Bremen und Lehrbeauftragter für Sozialrecht an der Universität Bremen

Ende: 17:50 Uhr

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Ankündigung: 21.11.2018, 17:00 Uhr, Justizzentrum am Wall, Am Wall 198, Bremen (Saal 4, Erdgeschoss).

Vortrag von Horst Frehe, Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen a.D., Richter am Sozialgericht a.D.

„Rechtliche und arbeitsmarktpolitische Instrumente gegen die Ausgrenzung Behinderter aus dem Arbeitsmarkt“

Im nächsten Jahr ist das Benachteiligungsverbot Behinderter im Artikel 3 Grundgesetz 25 Jahre und das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – UN-BRK“ 10 Jahre in Kraft. Die Unterzeichnerstaaten der UN-BRK, wie die Bundesrepublik Deutschland, haben sich verpflichtet, ihre Gesetze und ihre Verwaltungspraxis, an die Menschenrechtsstandards der UN-BRK anzupassen und Maßnahmen zu unternehmen die Diskriminierung Behinderter wirksam abzubauen. Der Befund ist allerdings ein Anderer. Es hat keine umfassende Reform der Gesetzgebung und Verwaltungspraxis stattgefunden zu der sich Deutschland verpflichtet hat. Insbesondere auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt werden behinderte Menschen weiterhin benachteiligt, von einer Beschäftigung, die den Lebensunterhalt sichert, ausgeschlossen und in ihrem Berufsverlauf um ihre Entwicklungsmöglichkeiten gebracht.

Nach einer empirischen Darstellung der Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt, sollen die Rechtsmaterialien dargestellt werden, die einer vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe im Arbeitsleben entgegenstehen oder sie zumindest nicht ausreichend befördern und beispielhaft Reformvorschläge gemacht werden.

Öffentliche Veranstaltung. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Auf Wunsch wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, mit der sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer nach einer Anerkennung nach § 15 FAO erkundigen können.

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Vorankündigung/Safe the date

Vortrag von

Horst Frehe

Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen a.D, Richter am Sozialgericht a.D.

 

„Rechtliche und arbeitsmarktpolitische Instrumente gegen die Ausgrenzung Behinderter aus dem Arbeitsmarkt“

 

21.11.2018, 17:00 Uhr, Justizzentrum am Wall, Am Wall 198, Bremen (Saal 4, Erdgeschoss).

 

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Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg:

„Das Budget für Arbeit – Impulse des Bundesteilhabegesetzes“

am 09.04.2018, 17.00 – 19.00 Uhr, Haus der Wissenschaft, Sandstr. 4/5, 28195 Bremen

2001 trat das SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe in Kraft. § 1 SGB IX hebt die „Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe [behinderter Menschen] am Leben in der Gesellschaft“ als zentrale Ziele des Rehabilitations- und Teilhaberechts hervor. Das neue Recht sollte sich in paradigmatischer Weise vom vorherigen Schwerbehindertenrecht mit dessen fürsorglichem Charakter unterscheiden. An der Rechtswirksamkeit von § 1 SGB IX bestehen auch nach fast 17jähriger Normierung erhebliche Zweifel oder – positiv formuliert – das Ziel hat deutliche Reserven. Diese sollen mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) mobilisiert werden. Mit der zweiten Reformstufe des BTHG ist zum 1.1.2018 auch die Regelung über das „Budget für Arbeit“ (vgl. § 61 SGB IX) in Kraft getreten. Wie schon andere, sehr moderne Instrumente zuvor, vgl. z. B. die 2010 eingeführte Unterstützte Beschäftigung (jetzt § 55 SGB IX), soll mit dem Budget für Arbeit behinderten Menschen mehr Selbstbestimmung ermöglicht und der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Deutschland will damit auch seine völkerrechtlich eingegangenen Verpflichtungen zur Umsetzung der UN-BRK erfüllen. Hierzu sieht das Gesetz zugunsten behinderter Menschen einen (dauerhaften) Lohnkostenzuschuss und Aufwendungsersatz für eine Arbeitsbegleitung vor. Ob damit tatsächlich häufiger als bisher Alternativen zur Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen durch eine behinderungsgerechte Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen oder gar der Übergang von der (Förder)Schule direkt in den allgemeinen Ausbildungsmarkt ermöglicht werden kann, ist fraglich. Die gesetzliche Regelung über das Budget für Arbeit bleibt leider deutlich hinter den von zahlreichen Bundesländern erfolgreich erprobten Modellprojekten zurück. Die Modell-Variante „Übergang Schule-Beruf“ ist gar nicht erst gesetzlich geregelt worden. Es muss nun im Zuge der administrativen Umsetzung über die Chancen des Budgets für Arbeit, aber auch über die Lücken und vor allem über die Mitverantwortung der Bundesagentur für Arbeit für die Menschen mit Behinderungen, die als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ein Budget für Arbeit erhalten, diskutiert werden.

 

Publikationen dazu:

Nebe/Waldenburger, Budget für Arbeit, Forschungsbericht, hrsg. von Landschaftsverband Rheinland, Köln, 2014.

Nebe/Giese, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus dem Blickwinkel der UN-Behindertenrechtskonvention, Anmerkung zur Entscheidung des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Rs. Gröninger vom 04.04.2014, RP-Reha, 2. Jahrgang, 2015, Heft 1, S. 55.

Nebe/Schimank, Das BfA im BTHG, Teil 1: Darstellung der Entwicklung und kritische Betrachtung bis zur Befassung im Bundesrat, www.reha-recht, D47-2016.

Nebe, Budget für Arbeit, Der Personalrat 2018, 13 – 16.

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Vorankündigung/Save the date!

Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg:

                   „Das Budget für Arbeit – Impulse des Bundesteilhabegesetzes“

am 9.4.2018, 17-19 Uhr, Haus der Wissenschaft, Sandstr. 4/5, 28195 Bremen

Weitere Informationen folgen demnächst.

 

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Das Bremer Institut für Gender-, Arbeits- und Sozialrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen (https://www.jura.uni-bremen.de/institute/bremer-institut-fuer-gender–arbeits-und-sozialrecht-/)  lädt in Kooperation mit dem Bremer Arbeitskreis Sozialrecht zum

     Vortrag von   Dr. h. c. Peter Masuch Präsident des Bundessozialgerichts a. D.  

ein, der bis September 2016 Präsident des Bundessozialgerichts war und damit über langjährige Erfahrung in der Personalverantwortung nicht nur für den richterlichen Bereich verfügt. Herr Dr. h. c. Masuch ist auch Vorsitzender des Kuratoriums des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik in München sowie Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe (Berlin/Marburg). Sein Vortrag zum Thema

     „Wohin entwickelt sich der Sozialstaat?“  

wird u. a. den Themenbereich der Gesundheit als Aufgabe des Sozialrechts behandeln. Aus den zahlreichen sozialrechtlichen Reformen der 18. Legislaturperiode steht 2018 die Anwendung des Teilhabegesetzes an. Das neue Recht für Menschen mit Behinderungen ist nicht nur eine Herausforderung für die Sozialverwaltung. Absehbar ist auch die Fachanwaltschaft beteiligt und die ersten Verfahren zu neuen Leistungsrechten sind mit Inkrafttreten des sozialrechtlichen Abschnitts des Bundesteilhabegesetzes zu erwarten. Nicht nur zu diesen Themen wird der Vortrag von Herrn Masuch der Einstieg in eine vertiefende Fachdiskussion sein können. Studierende der Rechtswissenschaft erhalten außerdem den Einblick in ein weiteres juristisches Berufsfeld.

Der Vortrag findet statt am

Montag, 15. Januar 2018, 17.00 Uhr – 19.00 Uhr  Haus der Wissenschaft, Olbers-Saal, Sandstraße 4/5, 28195 Bremen   

Die Diskussion wird moderiert von Prof. Dr. Ursula Rust, Universität Bremen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, mit der Sie sich bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer nach einer Anerkennung nach § 15 FAO erkundigen können.

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Sehr geehrte Sozialrechts-Interessierte,

hiermit kündigen wir die folgende Veranstaltung an:

„Sozialrechtliche Ansprüche geflüchteter Menschen in der BRD – Status, Leistungen, praktische Probleme“ 

Geflüchtete Menschen erreichen die BRD zumeist mittellos. Bereits das Grundgesetz gebietet es diese zumindest mit dem Existenzminimum auszustatten. Welche Leistungen, wann und für wen unser Sozialstaat für diesen Personenkreis bereit hält und welche tatsächlichen Probleme sich hier ergeben, wird Gegenstand dieses Vortrages sein.

Die Referentin Prof. Marion Hundt ist Hochschullehrerin an der Evangelischen Hochschule Berlin im Studiengang Soziale Arbeit und ehemalige Richterin am Verwaltungsgericht Berlin.

Moderation: Dr. Björn Harich, Richter am OVG Bremen Veranstaltung im Kooperation mit dem Bremer Arbeitskreis Sozialrecht

Die Veranstaltung wird am Dienstag, den 28.11.2017, 17.30 – 19:00 Uhr in den
Räumlichkeiten der Hochschule Bremen am Neustadtswall stattfinden.

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Vorankündigung/Save the date!

Der Bremer Arbeitskreis Sozialrecht plant in Kooperation mit der
Hochschule Bremen eine Vortragsveranstaltung zu dem Thema

„Sozialrechtliche Ansprüche geflüchteter Menschen“.

Referentin wird Prof. Marion Hundt von der Evangelischen Fachhochschule Berlin sein.

Die Veranstaltung wird am Dienstag, den 28.11.2017, ab 17.30 h in den
Räumlichkeiten der Hochschule Bremen am Neustadtswall stattfinden.

Weitere Informationen folgen im September 2017.

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Sehr geehrte Damen und Herrn, liebe Sozialrechts-Interessierte,

leider müssen wir die für den 01.06.2017 geplante Vorstellung des Geschäftsberichtes des Sozialgerichts aus organisatorischen Gründen absagen. Die Veranstaltung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Sie erhalten dann eine neue Einladung (sofern Sie sich beim Verteiler des Arbeitskreises gemeldet haben). Ich bitte, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Jörg Schnitzler

Sozialgericht Bremen

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Der Bremer Arbeitskreis Sozialrecht weist hin auf folgende Veranstaltung:

 

„Von Rekordzahlen und Hartz IV“

 Das Sozialgericht Bremen stellt sich und den Geschäftsbericht für das Jahr 2016 vor

Das Sozialgericht Bremen hatte im Jahr 2016 Rekordzahlen zu verzeichnen: Noch nie seit der Gründung des SG vor über 60 Jahren sind bei dem Gericht so viele Klagen und Eilanträge eingegangen wie im vergangenen Jahr. Deshalb soll der Geschäftsbericht, in dem das Gericht seine Tätigkeit darstellt, in diesem Jahr in einer besonderen Veranstaltung öffentlich vorgestellt und erläutert werden. Dabei werden wir uns u.a. den folgenden Fragen widmen:

  1. Wofür ist das Sozialgericht Bremen zuständig und wie arbeitet es?
  2. Wer arbeitet beim Sozialgericht Bremen?
  3. Wie sehen die Zahlen des Sozialgerichts Bremen aus?
  4. Wie steht das Sozialgericht Bremen im Bundesvergleich da?
  5. Was waren die Schwerpunkte der Rechtsprechung im Jahr 2016?
  6. Wie geht das Sozialgericht Bremen mit den Altverfahren um?

Donnerstag, den 1.6.2017, 15:00 Uhr, Saal 4 im Justizzentrum am Wall, Am Wall 198, Bremen

Anmeldungen werden freundlich erbeten an office@sozialgericht.bremen.de

 

 

 

 

 

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Der Bremer Arbeitskreis Sozialrecht lädt ein:

 zum Fachvortrag Dr. Björn Harich

 Existenzsicherung für Unionsbürger/innen –

Die neuen gesetzlichen Regelungen im SGB II und im SGB XII

Ob und unter welchen Voraussetzungen Unionsbürger in der Bundesrepublik Deutschland Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes insbesondere nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II ‑ „Hartz IV“) beanspruchen können, ist seit Jahren umstritten. Die Frage ist Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen einschließlich des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH). In mehreren Grundsatzentscheidungen kam das Bundessozialgericht (BSG) zu dem Ergebnis, dass den Betroffenen gegebenenfalls Sozialhilfeansprüche nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) zustehen können, solange sie sich im Inland aufhalten. Diese Rechtsprechung stieß insbesondere bei den Kommunen, die zugleich Sozialhilfeträger sind, auf Kritik. Ende 2016 trat nun das Gesetz in Kraft, dessen erklärtes Ziel (BT Drs. 18/10211)  es ist, die Rechtsprechung des BSG zu revidieren und Sozialleistungsansprüche auszuschließen.

Dr. Harich  ist Richter am Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen und war im Gesetzgebungsverfahren vom Bundestag als Einzelsachverständiger hinzugezogen worden.

 

Mittwoch, den 15.3.2017, 17:00 bis 19:00 Uhr

                                                                           

Haus der Wissenschaft, Olberssaal, 1. OG, Sandstraße 4/5, 28195 Bremen

 

Der Eintritt ist frei.

Prof. Dr. Corinna Grühn, Studiengang Soziale Arbeit, Hochschule Bremen

Dr. Björn Harich, Richter am Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen

Prof. Dr. Ursula Rust, Bremer Institut für Gender-, Arbeits- und Sozialrecht, Fachbereich Rechtswissenschaft, Universität Bremen

Dr. Jörg Schnitzler, LL.M. Eur., Direktor des Sozialgerichts Bremen, Lehrbeauftragter am Fachbereich Rechtswissenschaft, Universität Bremen

Dr. Klaus Vosteen, Rechtsanwalt, Stellvertretender Geschäftsführer der Zentrale für Private Fürsorge, Lehrbeauftragter an der Universität Bremen